16.12.2018
Bundesrat mit wichtigen Beschlüssen für die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft
Bundesrat am 14.12.18 mit wichtigen Beschlüssen
In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr, am 14. 12. 2018, hat der Bundesrat eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gebilligt. Hier die wichtigsten Beschlüsse aus dem Bereich Land- und Nahrungsgüterwirtschaft: 587/18 Erstes Gesetz zur Änderung des Fleischgesetzes 588/18 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung 596/18 Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts 598/18 Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes 614/18 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften 543/18 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften 544/18 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung 556/18 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung Längere Übergangsfrist für betäubungsloses Kastrieren! Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration greift erst Ende 2020. Das hat der Deutsche Bundestag am 29. November 2018 beschlossen. Der Bundesrat billigte am 14. Dezember 2018 das entsprechende Gesetz. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Übergangsfrist ursprünglich nur bis Ende 2018. Nach derzeitigem Recht sollten ab 1. Januar 2019 eigentlich nur noch Kastrationsmethoden zulässig sein, die den Tieren keine Schmerzen verursachen. Dies hatte der Gesetzgeber schon vor fünf Jahren beschlossen, dabei aber den Tierhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2018 zugebilligt, damit sie sich auf neue Methoden umstellen können. Schmerzlose Alternativen noch nicht ausgereift Da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen chirurgischen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügten, verlängerte der Bundestag nun die Übergangsfrist nochmals um zwei Jahre. Damit können männliche Ferkel in den ersten acht Tagen nach dem Wurf weiterhin ohne Betäubung kastriert werden. Empfehlung auf Vermittlungsausschuss nicht angenommen Die ursprüngliche Empfehlung des Agrarausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, erhielt im Plenum keine Mehrheit. Damit gilt das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, als automatisch gebilligt. Dr. Manfred Böhm
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