02.02.2018

Ausbilderschulung erfolgreich durchgeführt

Man lernt nie aus. So lautet das Sprichwort, das sich rund 80 Betriebsleiter und Ausbilder zu Herzen genommen haben und an der diesjährigen Ausbilderschulung, organisiert vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und dem Sächsischen Landesbauernverband e.V. (SLB), teilgenommen haben. Geschult wurden die sächsischen Ausbilder an drei Standorten mit jeweils ähnlichem Tagesprogramm. An der Tierklinik in Leipzig, in Betreuung von Prof. Alexander Starke und Dr. Uwe Wünsch, in der Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, in Betreuung vom Team um Jens Rühle und im Wirtschaftshof Sachsenland eG, in Zusammenarbeit mit Jens Hoffmann und seinen Mitarbeitern wurden die Schulungen durchgeführt.
Neben den Betriebsvorstellungen der gastgebenden Unternehmen und Erfahrungsberichten der Auszubildenden wurden viele interessante Tagespunkte besprochen. Roland Rosenkranz, Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), informierte die Teilnehmer über die neuesten Gesetzgebungen im Straßenverkehrsrecht.

Aktuelle Änderung: "Vor dem Hintergrund, dass Landwirte und Lohnunternehmer derzeit Schwierigkeiten haben, innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist die erforderliche gütekraftverkehrsrechtliche Berechtigung für Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, die Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2018 zu verlängern. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass dieser Entscheidung keine Änderung der Rechtslage zugrunde liegt. Insbesondere unterliegen sonstige Beförderungen durch Lohnunternehmen für Dritte der gesetzlichen Erlaubnisfrist. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird innerhalb der Kulanzfrist von Beanstandungen im Rahmen seiner Straßen- und Betriebskontrollen wie bisher in denjenigen Fällen absehen, in denen Beförderungen im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen durchgeführt werden." (BAG Hinweis vom 01.08.2017)

Ab 01.06.2018 müssen Landwirte darauf achten, lediglich die eigenen Erzeugnisse und Bedarfsgüter zu transportieren. Für alles weitere ist eine Güterkraftverkehrsbeförderungserlaubnis erforderlich. Kleiner Tipp am Rande: Landwirte fahren besser mit der 40 km/h-Linie der Tranktoren - Die Instandhaltungskosten sind niedriger und auch Fahrer unter 18 Jahren können diese nutzen. Arbeitszeitersparnisse sind im Vergleich zur 60km/h-Linie oftmals nicht zu verzeichnen. Rosenkranz weist weiterhin auf das Ablaufdatum der CE-Führerscheine ab dem 50. Lebensjahr hin. Oft wird vergessen, dass bei den „DDR-Führerscheinen“ gleichzeitig die heutige Klasse T erworben wurde. Sobald das 50. Lebensjahr erreicht und keine Verlängerung beantragt wurde (inkl. ärztlichem Attest), ist auch die Klasse T nicht mehr zulässig.
Heiß diskutiert wurden die Beiträge der regionalen Berufsschullehrerinnen zum Thema „Binnendifferenzierung in der Ausbildung – Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Auszubildenden“. Ausbilder und Berufsschullehrer müssen sich an die unterschiedlichen Gegebenheiten der Lehrlinge vorbereiten. Vor allem Lernschwache, Legastheniker oder Dyskalkulierer brauchen besondere Unterstützung beim Lernen. Nicht nur Berufsschullehrer sind angehalten, auf die besonderen Bedürfnisse mancher Schüler einzugehen.
Mit den immer mehr aufkommenden Verbundausbildungsmöglichkeiten ist eine intensive Betreuung der Auszubildenden möglich. Vertreter der regionalen Ausbildungsverbünde berichteten von ihren Erfahrungen und regten andere Teilnehmer zur Gründung eines Verbundes an oder zur Teilnahme an einem bestehenden Verbund. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine individuelle Betreuung in allen abzudeckenden Ausbildungsbereichen ist gesichert und zusätzlich werden die sogenannten „Soft Skills“ der Nachwuchskräfte gefördert.
Zusätzlich referierten Dr. Jens Matthes und Alexander Manders vom Arbeit und Leben Sachsen e.V. über das neue Projekt „Digi agrar – Berufsbildung 4.0“. Hier können Landwirtschaftsbetriebe eine kostenfreie Beratung zum Thema Stellenausschreibungen, Internetauftritt und Prozessberatungen erhalten.



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